Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Alle Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
1.2. antigone kiefner textwerkstatt überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Einwilligung des Texters.
1.3. Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit Einwilligung der antigone kiefner textwerkstatt nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet.
1.4. Die Texte und Konzepte dürfen ohne Einwilligung der antigone kiefner textwerkstatt weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.5. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt antigone kiefner textwerkstatt, ein erhöhtes Honorar in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart, gilt die nach der Honorartabelle des Texterverbandes übliche Vergütung als vereinbart.
1.6. antigone kiefner textwerkstatt hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt antigone kiefner textwerkstatt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach der FFW Honorartabelle üblichen Vergütung.

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers und Änderung des Auftragumfanges

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, antigone kiefner textwerkstatt bei der Auftragsabwicklung durch umfassende und umgehende Bereitstellung aller relevanten Informationen in schriftlicher Form, Offenlegung aller wichtigen Begleitumstände und die umgehende Beantwortung von Rückfragen zu unterstützen. Gerät die Auftragserfüllung aufgrund fehlender oder mangelnder Mitwirkung in Verzug, ist antigone kiefner textwerkstatt dafür nicht haftbar. In diesen Fällen ist eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
2.2. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturherberrecht des Auftraggebers und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung
2.3. Wird ein Auftrag aus Gründen, die antigone kiefner textwerkstatt nicht zu vertreten hat, kurzfristig vor Beginn oder während der Bearbeitung storniert, ist antigone kiefner textwerkstatt berechtigt, das volle Honorar für die Leistung in Rechnung zu stellen. Nicht entstandene Aufwendungen werden nicht in Rechnung gestellt.
2.4. Leistungen, die den vereinbarten Arbeitsumfang erweitern oder ein nachträgliches Umarbeiten des Auftrages erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Arbeitsumfang sind Korrekturen von Mängeln enthalten, die antigone kiefner textwerkstatt zu verantworten hat. Zu diesem Zweck ist in der Regel ein (1) Korrekturlauf im Leistungsumfang enthalten.

3. Honorar

3.1. Die Erstellung von Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die antigone kiefner textwerkstatt für den Auftraggeber erbringt, ist honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2. Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Soweit keine andere Regelung vereinbart wurde, richtet sich die Vergütung nach der Honorartabelle des Texterverbandes. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, antigone kiefner textwerkstatt von zusätzlichen Nutzungen oder der Verwendung der Texte in größerem Umfang als vereinbart zu benachrichtigen. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Verpflichtung, ist antigone kiefner textwerkstatt berechtigt, die erhöhte Vergütung nach 1.4. zu verlangen. Wenn antigone kiefner textwerkstatt von zusätzlichen Nutzungen Kenntnis erhält, von denen sie nicht unterrichtet wurde, ist sie berechtigt, die doppelte Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen.
3.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten.
3.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Antigone kiefner textwerkstatt ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen nach folgendem Modus: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% des Arbeitsumfanges und 1/3 nach Fertigstellung des kompletten Auftrages.
3.6. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
3.7. Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart und wird mehr als ein Korrekturlauf benötigt, so ist antigone kiefner textwerkstatt berechtigt, den zusätzlichen Stundenaufwand gesondert abzurechnen.
3.8. Falls sich die Durchführung des Auftrages verzögert aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder muss antigone kiefner textwerkstatt zusätzliche Leistungen erbringen, um Terminvorgaben des Auftraggebers zu erfüllen, weil dieser selbst seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, ist antigone kiefner textwerkstatt berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen.

4. Haftung

4.1. antigone kiefner textwerkstatt verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet antigone kiefner textwerkstatt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2. antigone kiefner textwerkstatt haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Sie haftet nicht für die Art der Nutzung der von ihr erstellten Texte und Konzepte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
4.3. antigone kiefner textwerkstatt verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
4.4. Wenn antigone kiefner textwerkstatt notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen der antigone kiefner textwerkstatt. In diesen Fällen haftet antigone kiefner textwerkstatt nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.5. Mit der Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.
4.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen der antigone kiefner textwerkstatt entfällt jede Haftung der antigone kiefner textwerkstatt.
4.7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben nach 3.5.
4.8. antigone kiefner textwerkstatt haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
4.9. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

5. Gestaltung und Vorlagen

5.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen/redaktionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält antigone kiefner textwerkstatt den Vergütungsanspruch.
5.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der der antigone kiefner textwerkstatt übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er antigone kiefner textwerkstatt von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6. Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber erteilt der antigone kiefner textwerkstatt ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Wünscht der Auftraggeber dies nicht (aus Wettbewerbs- oder Geheimhaltungsgründen), kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
6.2. Der Auftraggeber überlässt der antigone kiefner textwerkstatt mindestens drei einwandfreie Belegexemplare der vervielfältigen und veröffentlichten Arbeiten.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnsitz der antigone kiefner textwerkstatt .
7.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


Freiburg, 20. Juli 2007